Beirat für Menschen mit Behinderungen beim Landkreis Northeim
Monika Nölting
Belange von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen
Aufgabe des Beirates ist die Unterstützung des LK NOM bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes(NBGG) vom 25. November 2007. Ziel dieses Gesetzes ist, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen .
Der Beirat steht allen Menschen mit Behinderungen im Landkreis Northeim und ihren Angehörigen sowie den im Landkreis tätigen Trägern der Behindertenhilfe, SHG, Fachdienste, Vereinen und Verbänden als Ansprech- und Dialogpartner zur Verfügung.
Einbringung in die laufende Gesetzgebung des Landes Niedersachsen als Mitglied des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen (Zusammenschluss aller Behindertenbeiräte und -beauftragten in Niedersachsen)
Landkreis Northeim
Gemäß § 12 Abs. 4 Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) wurde als Interessenvertretung der im Kreisgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen und zur Unterstützung des Landkreises Northeim bei der Verwirklichung der Ziele des NBGG dieses Gremium bereits 2009 eingerichtet. Der Beirat ist unabhängig und weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.